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Kostenübernahme von Vorsorgeleistungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat nach Erreichen bestimmter Altersgrenzen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. 

Eine grobe Übersicht, welche Leistungen in der Vorsorge übernommen werden und welche Leistungen von einem gesetzlich Versicherten i.d.R. selbst übernommen werden müssen, zeigt nachfolgende Tabelle (PDF, 22 KB).

Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen der jeweilige Vertrag im Detail vorsieht.

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